Schweden ist Mitglied des Schengenabkommens.
Staatsbürger eines EU /EFTA-Landes benötigen für die Einreise den Reisepass oder den Personalausweis. Alle in der EU anerkannten Reisedokumente sind auch in Schweden gültig, d.h. auch der deutsche Kinderausweis. Wenn Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sind, können sie auch mit diesem Dokument nach Schweden einreisen.
Das Ausweisdokument von Staatsbürgern von EU/EFTA Ländern muss über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Es ist ebenfalls möglich, mit dem deutschen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass einzureisen. Vorläufige Ausweispapiere sollten so kurz vor der Reise wie möglich ausgestellt werden.
Reisen minderjährige Kinder ohne Begleitung ihrer Eltern nach Schweden, sollten die erwachsenen Begleitpersonen eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache sowie Passkopien der Eltern mit sich führen.
Durch den Beitritt Schwedens zum Schengener Abkommen genügt für Reisen nach Schweden ohne separates Visum die Zugehörigkeit zu einem Schengener Staat, ein gültiges Schengen-Visum oder ein Aufenthaltstitel wie eine:
- Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
- Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland
wenn die Reise eine Gesamtdauer von maximal 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet.
Sowohl das Schengen-Visum als auch der Aufenthaltstitel müssen über den tatsächlichen Aufenthalt im Ausland hinaus gültig sein.
Ausgeschlossen von einer visumfreien Einreise in die Schengenstaaten sind Personen, die folgende Dokumente besitzen:
Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber.
Bürger der Länder die visumspflichtig für eine Einreise nach Schweden sind, finden unter nachfolgendem Link die notwendigen Informationen: https://www.government.se/government-policy/migration-and-asylum/list-of-foreign-citizens-who-require-visa-for-entry-into-sweden/
Die rechtzeitige Beschaffung eines Visums liegt alleine in der Verantwortung des Reisenden.
Einreise mit Tieren nach Schweden
Für die Einreise mit einem Tier aus einem anderem EU-Land und aus Norwegen nach Schweden ist keine schriftliche Genehmigung notwendig.
Folgende Vorschriften müssen beachtet werden:
- D-Kennzeichnung mit Mikrochip (eine deutlich erkennbare Tätowierung reicht nur bei Tieren, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde).
- Impfung gegen Tollwut für Hunde, Katzen und Frettchen ab 3 Monaten entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat.
- Dokumentation in Form eines Haustierpasses, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
- Das Tier muss beim Zoll angemeldet werden
Für Haustiere aus der Schweiz gelten die gleichen Regeln, da die Schweiz als Land mit niedrigem Tollwutrisiko eingestuft wird.
Ergänzungen und weitere Informationen über die aktuellen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft veröffentlicht.
In diesem Video erhalten Sie außerdem Informationen über die Einreise mit Ihrem Haustier nach Schweden.
Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten Bestimmungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping.
Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:
Tel.: 0046-771-223 223
Telefonzeiten:
Montag - Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr
E-Mail: jordbruksverket@jordbruksverket.se
Bitte beachten Sie auch, dass in Schweden teilweise andere Sitten für den Umgang mit Hunden herrschen. Hunde werden in der Regel an der Leine geführt, Hundekot wird entfernt.
Führerschein
In Schweden kann ein normaler EU- /EFTA Führerschein verwendet werden. Um ein Auto zu mieten, wird eine Kreditkarte benötigt.